Wie läuft die deutsche Patentanmeldung ab?

Wie läuft die deutsche Patentanmeldung ab?

  • Patentanmeldung

Die Patentanmeldung erfolgt für Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Für die Patentanmeldung ist die Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt sehr empfehlenswert, damit die formalen Anforderungen an eine Patentanmeldung erfüllt werden. Hier finden Sie das Anmeldeformular des DPMA und ein Merkblatt zur Patentanmeldung. Die Patentanwälte werden von der MBM ScienceBridge GmbH beauftragt und bevollmächtigt. Für Sie als Erfinder entstehen dabei keine Kosten.

  • Prüfung auf offensichtliche Patentierungshindernisse

Das DPMA prüft die Anmeldung auf die Einhaltung der Formvorschriften und auf Vorliegen offensichtlicher Patentierungshindernisse. Die Beschreibung der Patentierungshindernisse finden Sie im „Merkblatt für Patentanmelder“ unter Punkt VII: „Was folgt nach der Anmeldung?“ (Seite 10)

  • Antrag auf Prüfung des Patents

Dieser Antrag muss innerhalb von 7 Jahren nach Patentanmeldung gestellt werden und hat die Prüfung auf materielle Patentfähigkeit zur Folge. Erst nach einer positiven Patentprüfung kann eine Patenterteilung erfolgen.

  • Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt 18 Monate nach Patentanmeldung, unabhängig vom Verfahrensstand, durch Herausgabe der Anmeldeunterlagen als sogenannte "Offenlegungsschrift". Damit ist die Erfindung für jedermann einsehbar.

  • Erteilung des Patentes

Erst nach positivem Abschluss der Prüfung auf materielle Patentfähigkeit kommt es zur Patenterteilung. Mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt treten die gesetzlichen Wirkungen des Patents ein.

  • Einspruchsphase

Mit der Veröffentlichung der Patenterteilung beginnt die 3-monatige Einspruchsfrist, in der jeder Einspruch gegen die Patenterteilung einlegen kann. Ein Einspruch führt zu einer erneuten Prüfung der rechtmäßigen Erteilung.

  • Patentaufrechterhaltung

Ab dem 3. Patentjahr wird eine Jahresgebühr zur Aufrechterhaltung des Patents fällig. Insgesamt kann ein Patentanspruch 20 Jahre, in Sonderfällen (Medikamente) 25 Jahre aufrecht erhalten werden.

Weiterführender Link:

Deutsches Patent- und Markenamt (www.dpma.de)

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