Kann ein Erfinder potenziellen Kooperationspartnern aus der Industrie „vertraulich“ die Erfindung vorstellen?

Kann ein Erfinder potenziellen Kooperationspartnern aus der Industrie „vertraulich“ die Erfindung vorstellen?

Davon ist unbedingt abzuraten!

Vertrauliche Informationen, d.h. der Kern einer Erfindung, sollten grundsätzlich nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung durch beide Parteien weitergegeben werden.
Vorzuziehen ist eine Weitergabe von vertraulichen Informationen auch unter Geheimhaltungsvereinbarung erst nach Einreichen eines Patentes!

Es ist allerdings sehr hilfreich, wenn es dem Forscher mit allgemeinen Informationen bereits gelingt, potenzielle Kooperationspartner zu identifizieren und zu interessieren. Überlegen Sie genau, welche Informationen Sie bereits im ersten Gespräch mit einem potenziellen Kooperationspartner weitergeben können!

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