Welche Fristen muss ein Erfinder beachten? Sollte oder muss ein Erfinder schnell handeln?

Welche Fristen muss ein Erfinder beachten? Sollte oder muss ein Erfinder schnell handeln?

Der Erfinder hat seinem Dienstherrn die Erfindung unverzüglich zu melden (§ 5 ArbEG).
Steht eine Veröffentlichung an, so hat der Erfinder die Erfindung spätestens 2 Monate vorher zu melden, damit dieser über die Inanspruchnahme oder Freigabe entscheiden kann.

Ansonsten hat der Arbeitgeber 4 Monate Zeit, über eine Inanspruchnahme zu entscheiden.
Entscheidend für den Erfinder ist: Je früher er meldet, desto eher kann ein Schutzrecht angemeldet werden, welches seine Rechte sichert. Denn etwaige Vorveröffentlichungen sind patentschädlich.

< Zurück

Innovationen gesucht

Eine Tochter der

Georg-August-Universität