Wie sieht die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Erfindungen im Rahmen des Kooperationsverbundes der niedersächsischen Hochschulen/ Forschungseinrichtungen aus?

Wie sieht die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Erfindungen im Rahmen des Kooperationsverbundes der niedersächsischen Hochschulen/ Forschungseinrichtungen aus?

Als Ansprechpartner für Erfindungsmeldungen stehen Ihnen in der MBM ScienceBridge GmbH die jeweiligen Patentmanager zur Verfügung.

Ihre Erfindungsmeldung reichen Sie, vorzugsweise nach vorheriger Absprache mit der MBM ScienceBridge GmbH, bei Ihrer Hochschule/ Forschungseinrichtung ein (Erfindungsmeldungungformulare). Erfinder der Georg-August-Universität reichen ihre Erfindungsmeldung direkt bei der MBM ScienceBridge GmbH ein. Bitte entnehmen Sie die Details den jeweiligen Erfindungsmeldungen der einzeiligen Hochschulen/ Forschungseinrichtungen. Die MBM erhält von Ihrer Hochschule/ Forschungseinrichtung die Erfindungsmeldung, die wir auf Vollständigkeit prüfen. Wir klären mit Ihnen das Anwendungsgebiet bzw. die Verwertbarkeit der Erfindung, schätzen Marktpotentiale und recherchieren mögliche Unternehmenspartner. Darauf basierend wird die entsprechende Hochschule/ Forschungseinrichtung gegebenenfalls Ihre Diensterfindung in Anspruch nehmen.

Nach Inanspruchnahme Ihrer Erfindung wird ein Patentanwalt mit der Anfertigung der Patentschrift beauftragt. Bei der Erstellung der Patentschrift ist Ihre Mitarbeit erforderlich, da Sie das Fach-Know-How einbringen. Den Entwurf des Patentanwaltes werden wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren, da sowohl Fachaspekte als auch Verwertungs- und Formalaspekte zu berücksichtigen sind. Der Patentanwalt meldet im Auftrag der Universität die Erfindung zum Patent an und überwacht die weiteren Fristen für eine Ausweitung des Patentes auf Europa oder die Welt.

Bereits parallel dazu erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Präsentationsunterlagen, die zur Kontaktaufnahme mit Unternehmen geeignet sind. Nach Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen werden den kontaktierten Unternehmen dann Detailinformationen präsentiert.

Sollte Ihre Hochschule/ Forschungseinrichtung an einer Patentanmeldung nicht interessiert sein, wird sie Ihre Erfindung freigeben. Ihnen steht es damit frei, sich für eine Patentierung auf eigene Rechnung zu entscheiden.

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