Endet die Vergütung für Arbeitnehmererfinder, wenn er die Hochschule verlässt?

Endet die Vergütung für Arbeitnehmererfinder, wenn er die Hochschule verlässt?

Nein! Der Arbeitnehmererfinder ist, wenn seine Diensterfindung von der Hochschule in Anspruch genommen und verwertet wurde, an allen Verwertungserlösen beteiligt, unabhängig davon, ob er die Hochschule verlässt oder pensioniert wird.

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