FAQ’s rund um das Thema Schutzrechte
Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema Schutzrechte. Informieren Sie sich darüber, welche Möglichkeiten Sie speziell als Erfinder im Rahmen des Kooperationsvertrages niedersächsischer Hochschulen / Forschungseinrichtungen haben und lernen Sie die grundsätzlichen Abläufe kennen.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Dann melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
- Wie erkennt man eine Erfindung?
- Gefährdet die Meldung einer Erfindung meine geplante Publikation?
- Wann ist eine Erfindung eine freie Erfindung?
- Wann sind Hochschullehrer freie Erfinder?
- Wie sieht die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Erfindungen im Rahmen des Kooperationsverbundes der niedersächsischen Hochschulen / Forschungseinrichtungen aus?
- Wie sollte das Erstgespräch zur Erfindung vorbereitet werden?
- Sollte ein Erfinder erst das Formular „Erfindungsmeldung“ ausfüllen und sich dann an das MBM wenden?
- Wo bekomme ich das Formular „Erfindungsmeldung“?
- Wie lange dauert die Patentanmeldung?
- Welche Fristen muss ein Erfinder beachten? Sollte oder muss ein Erfinder schnell handeln?
- Kann ein Erfinder potenziellen Kooperationspartnern aus der Industrie „vertraulich“ die Erfindung vorstellen?
- Ist die Veröffentlichung der Doktorarbeit vor der Patentanmeldung patentschädlich?
- Welche Vorteile ergeben sich für die Abteilung eines Erfinders?
- Wie hoch sind die Patentierungskosten?
- in der deutschen Phase?
- in der internationalen Phase?
- Entstehen dem Erfinder Kosten durch eine Schutzrechtsanmeldung und Verwertung?
- Wie hoch ist die Vergütung für Arbeitnehmererfinder?
- Endet die Vergütung für Arbeitnehmererfinder, wenn er die Hochschule verlässt?
- Wie läuft die deutsche Patentanmeldung ab?
- Wie läuft die internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) ab?
- Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?